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BGH, 01.04.2004 - III ZR 195/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährungsrechtlich selbstständige Schädigung jeder schädigenden Teilhandlung bei wiederholten unerlaubten Handlungen; Abweisung einer Klage unter dem Gesichtspunkt der Verjährung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 852
Verjährung bei wiederholten unerlaubten Handlungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG München I, 27.11.2002 - 9 O 3956/02
- OLG München, 28.05.2003 - 21 U 1529/03
- BGH, 01.04.2004 - III ZR 195/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …
Auszug aus BGH, 01.04.2004 - III ZR 195/03
Der Senat hat in seinem für BGHZ 154, 66 vorgesehenen Urteil vom 20. Februar 2003 (III ZR 224/01 - NJW 2003, 1308, 1313) für Fälle der vorliegenden Art bekräftigt, daß bei wiederholten unerlaubten Handlungen jede schädigende Teilhandlung eine verjährungsrechtlich selbständige Schädigung darstellt, die einen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist erzeugt. - OLG München, 28.05.2003 - 21 U 1529/03
Kein Geldentschädigungsanspruch eines eingetragenen Vereins wegen Angriffen des …
Auszug aus BGH, 01.04.2004 - III ZR 195/03
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 28. Mai 2003 - 21 U 1529/03 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).